Rechnungen werden in den meisten Unternehmen per Post versandt.
Inzwischen besteht auch die Möglichkeit, Rechnungen per E-Mail zu versenden.
Der Gesetzgeber schreibt hierfür vor, dass die Rechnung über eine qualifizierte digitale Signatur verfügt, damit der Rechnungsempfänger die Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen kann.
Wenn jeder Rechnungsversender mit jedem Rechnungsempfänger eigene qualifizierte digitale Signaturen vereinbart, ist das sehr zeit- und kostenaufwändig. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und in seinem Gesetz hierzu die Erlaubnis erteilt, dass ein Dritter diese qualifizierten digitalen Signaturen für den Rechnungsempfänger erstellen, verwalten und erneuern darf.
Über ein zentrales Portal hat der Rechnungsempfänger jederzeit Zugriff auf die digitalen Signaturen seiner Rechnungen. Dieser Zugang kann dem Betriebsprüfer vom Finanzamt dann zur Verfügung gestellt werden, damit dieser die Signaturen der Rechnungen überprüfen kann. Diese Dienstleistung ist für den Empfänger der Rechnung kostenlos. Zusätzlich erhält dieser die Eingangsrechnungen auch im standadisierten XML-Format und kann dann die eingehende Rechnung automatisch weiterverarbeiten lassen.
Für den Versender der Rechnung entfallen die Kosten für das Drucken, das Bearbeiten, das Eintüten und das Porto der Rechnung.
Weitere Informationen:
oder rufen Sie Sven Hannemann an unter 04185/77-121.